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CORONA-SCHUTZ & HYGIENEKONZEPT

Eure und auch die Gesundheit unserer Skilehrer liegt uns sehr am Herzen. Und deshalb müssen auch wir in den aktuellen Zeiten der Covid-19-Pandemie einige Spielregeln beachten. Bitte helft mit, die Regeln zu befolgen, denn nur so ist es uns möglich, unsere Kurse anzubieten. Vielen Dank!


Stand 07.12.2021

Für Kurse und auch an den Liften gilt in Bayern aktuell die 2G Regelung (geimpft oder genesen). Dazu wird ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) benötigt.

Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der 2G Regelung und der Maskenpflicht ausgenommen.

Kinder, die jünger als 12 Jahre und 3 Monate sind, müssen grundsätzlich keinen 2G Nachweis erbringen. Sie benötigen eine medizinische Maske.

Schüler und Schülerinnen mit gültigem Schülerausweis sind bis 31.12.2021 auch von der 2G Regelung befreit.

Alle Kursteilnehmer ab dem Alter von 6 Jahren benötigen im Anstehbereich bzw. auch in den Gondeln & Sesselliften einen medizinischen Mund-Nasenschutz bzw. ab dem Alter von 15 Jahren eine FFP2-Maske.

Für alle Teilnehmer ab 18 Jahren gilt die 2G Regelung sowie das Tragen einer FFP2-Maske.

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